Geänderte Prüfungsordnung
Mit der neuen
Prüfungsordnung (vom 3.7.2002) ergeben sich folgende Änderungen
zur vorherigen Version:
- Für den Bachelor-Abschluß sind nun 167 CP statt 169 CP
erforderlich. Die Anzahl der aus dem Katalog AG einzubringenden CPs
wurde von 8 auf 6 reduziert.
- Für den Master-Abschluß bleibt es bei der erforderlichen
Gesamtzahl von 76 CP. Jedoch wurde die Anzahl der aus dem Katalog
AG einzubringenden CPs von 8 auf 6 reduziert. Dafür sind im Katalog
A nun 28 CP statt 30 CP erforderlich.
- Eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen ist nun immer möglich,
auch wenn für die entsprechende Fachprüfung bereits die
erforderliche Anzahl von Kreditpunkten erreicht wurde.
- Aber: Erstmalig abgelegte Prüfungsleistungen gehen nicht in die
Bildung der zugehörigen Fachnote und Leistungskennzahl ein, wenn in
einem früheren Prüfungszeitraum bereits die für die betreffende
Fachprüfung erforderliche Anzahl an CPs erreicht wurde.
- Projektarbeiten können nun auch benotet werden (z. B.
Softwareprojekt).
- Ein erstmalig erfolgloser Versuch einer Abschlußarbeit geht
nicht mehr in die Leistungskennzahl ein.
- Bei mehr als vier in einem Prüfungszeitraum als "nicht
ausreichend" bewerteten Prüfungsleistungen gelten die vier
Prüfungsleistungen mit den höchsten Kreditpunktzahlen automatisch
als Freiversuche (für das Master-Studium gilt dies analog, jedoch
gibt es hier nur zwei Freiversuche).
- Wiederholungsprüfungen (zu Freiversuchen) müssen nicht mehr im
nächsten Prüfungszeitraum abgelegt werden, in dem sie angeboten
werden.
- Freiversuche gelten nicht mehr für Prüfungsleistungen, bei
denen ein Täuschungsversuch unternommen wurde oder nicht
zugelassene Hilfsmittel mitgeführt wurden.
- Die Wiederholung einer Prüfungsleistung zur Notenverbesserung
ist im Master-Studium statt früher vier Mal nun nur noch zwei Mal
möglich.
- Die Wiederholung einer Prüfungsleistung zur Notenverbesserung
darf nun auch im übernächsten Prüfungszeitraum erfolgen, in dem die
Prüfungsleistung angeboten wird, nicht wie bisher nur im
nächsten.
- Zusätzliche Prüfungsleistungen, die über die für die
betreffende Fachprüfung erforderliche Anzahl von Kreditpunkten
hinausgehen, werden auf Antrag auf dem Zeugnis aufgeführt.
- Für die Master-Prüfung sind in der Fachprüfung
"Anwendungsfächer" (Katalog A) sind nun maximal 8 CP aus
Grundlagen-Lehrveranstaltungen einbringbar (vorher keine).
- Prüfungsleistungen aus der Bachelor-Prüfung, die dort aber
nicht eingebracht werden konnten, da die erforliche Anzahl an
Kreditpunkten bereits erreicht wurde, kann man sich nun für die
Master-Prüfung anerkennen lassen. Maximal werden aber nur 20 CP auf
diese Weise anerkannt.
Diese Seite wurde zuletzt am 11.10.2002 von Joachim Selke
(mail@joachim-selke.de)
geändert.